Insolvenzrecht

Ihr Fachanwalt für Insolvenzrecht

in Pinneberg

Seit Mai 2006 bin ich berechtigt, die Bezeichnung Fachanwalt für Insolvenzrecht zu führen. Voraussetzung für die Verleihung der Befugnis zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung durch die zuständige Rechtsanwaltskammer ist sowohl der Nachweis der theoretischen Kenntnisse, wie auch der praktischen Fallbearbeitung auf dem Gebiet des Insolvenzrechtes.

Des Weiteren ist eine regelmäßige Fortbildung auf dem Gebiet des Insolvenzrechtes Voraussetzung für die Fortdauer der Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung.

In meiner Rechtsanwaltkanzlei in Pinneberg berate ich Sie fachkompetent zu allen Fragen rund um:

• Regelinsolvenzverfahren
• Verbraucherinsolvenzverfahren
• Restschuldbefreiung
• Abwehr von Anfechtungsansprüchen
• Inanspruchnahmen als ehemaliger Vorstand und Geschäftsführer
• und weitere Problemkreise im Zusammenhang mit dem Thema Insolvenz
Schon eine einzige unbedachte Entscheidung kann weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Als Ihr Fachanwalt für Insolvenzrecht in Pinneberg helfe ich Ihnen, dass ein „Bankrott“ nicht zu einer persönlichen oder geschäftlichen Katastrophe wird. Eine Insolvenz, fachkundig angeleitet und begleitet, ob bei einem Verbraucher oder in einem Unternehmen, kann ein Zeichen für einen echten Neuanfang setzen.

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Insolvenzberatung haben oder Unterstützung in Ihrem Insolvenzverfahren benötigen, können Sie mich telefonisch oder bequem über das Kontaktformular kontaktieren.

Ich freue mich auf Ihre Anfragen.

Ihr Fachanwalt für Insolvenzrecht in Pinneberg